Zur Begrenzung des Urangehalts in Lebensmittel und Trinkwasser sowie in Futter- und
Düngemitteln fordern der VSR-Gewässerschutz e.V. und der Bundesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) gesetzliche Regeln. Lokale natürliche
Vorkommen im Grundwasser dürfen nicht als Begründung für eine flächenhafte
Belastung unseres Grundwassers mit Uran herhalten. Neben dem Uranbergbau und
dem Militär verschmutzt auch die Landwirtschaft das Grundwassers mit dem
radioaktiven Schwermetall Uran. Es ist als radioaktiver Alpha-Strahler und toxisches
Schwermetall eine Gefahr für die Gesundheit. Gerade dieses doppelte
Gefährdungspotential wird bislang noch oft verkannt. Seit Mitte des letzten Jahrhunderts
haben die Mengen an Uran, die durch menschliche Aktivitäten in die Umwelt gelangen,
zugenommen. Somit ist auch die Gefahr erhöhter Belastungen in der Nahrungskette
gestiegen.
Verantwortlich für die Uraneinträge in landwirtschaftliche Böden ist insbesondere die
mineralische Phosphor-Düngung. Phosphor ist ein für alle Pflanzen lebensnotwendiger
Mineralstoff und wird daher landwirtschaftlichen Böden regelmäßig durch Düngung
zugeführt, um diese ausreichend zu versorgen. Gerade mineralische Düngemittel
enthalten oft neben dem nützlichen Mineralstoff auch hohe Mengen von Uran. Durch
Bewässerung und Niederschlag wird dieses radioaktive Schwermetall mobil. Es kann
von den Pflanzen aufgenommen oder in das Grundwasser ausgewaschen werden.
Phosphorhaltige Mineraldünger müssen nicht zwangsweise belastet sein. Es gibt auch
Abbaugebiete mit einer sehr geringen Uranbelastung in den Rohphosphaten. Auch
kann dieses unerwünschte Uran in der Düngemittelindustrie entfernt werden. Doch es
gibt keine Vorgaben wieviel Uran im Dünger vorhanden sein darf, so dass aus
Kostengründen in der Regel eine Reduzierung der Belastung unterbleibt. So werden
heute phosphathaltige Düngemittel zu 87 % aus Rohphosphaten hergestellt, die stark
mit Uran angereichert sind. Im Gegensatz zur Bundesforschungsanstalt für
Landwirtschaft (FAL) fordern die Umwelt- und Verbraucherschützer strenge
Grenzwerte. Es reicht nicht aus, wie von der FAL gefordert, nur den Urangehalt beim
Phosphordünger anzugeben und die Entscheidung dem Landwirt zu überlassen,
welchen Dünger er ausbringt und welche Uranfrachten er auf seinem Feld und für die
menschliche Gesundheit toleriert.
„Die Entscheidung wie stark unsere Umwelt mit dem radioaktiven Schwermetall Uran
belastet wird, dürfen die Politiker nicht den Landwirten überlassen,“ so Diplom-
Oecotrophologin Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende vom VSR-Gewässerschutz. „Die
Düngemittelindustrie muss verpflichtet werden, das Uran aus ihren Produkten
vollständig zu entfernen.“
Bonn, 11. August 2008
Kontakt:
Dipl.-Phys. Harald Gülzow Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand des BBU Tel. 0170 3856076
Susanne Bareiß-Gülzow Vorsitzende vom VSR-Gewässerschutz Tel. 02831 980281
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