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18.09.2009
Presseerklärung
Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
BI „Kein Atommüll in Ahaus“
SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
AKU (Arbeitskreis Umwelt) Gronau
MEGA (Menschen gegen Atomanlagen) Waltrop
BI Umweltschutz Hamm
21. August 2009, 9 Uhr: Verwaltungsgericht Münster verhandelt Klage von Atomkraftgegner „Polizei Münster filmte rechtswidrig Urantransporte-Demo“
Am Freitag, 21. August, um 9 Uhr verhandelt das Verwaltungsgericht Münster,
Piusallee 38, Saal I, über die Klage eines Demonstrationsanmelders –
vertreten durch den Fachanwalt Wilhelm Achelpöhler – gegen das Münsteraner
Polizeipräsidium. Am 4. Juni 2008 hatten rund 70 Atomkraftgegner in Münster
gegen die – wiederholte – Durchfahrt eines Uranmülltransportes von der
Urananreicherungsanlage Gronau zur Endlagerung nach Russland demonstriert.
Dabei hatte die Polizei – die zahlenmäßig in gleicher Stärke vor Ort war –
die Demonstration sowie einzelne Kundgebungsredner während der gesamten
Versammlung penetrant mit einem Kamerawagen von vorne gefilmt. Selbst die
Polizei stellte jedoch fest, dass die Versammlung völlig ereignisfrei
verlief. Der Demonstrationsanmelder will die Rechtswidrigkeit der
Polizeimaßnahme feststellen lassen.
In einem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Münster fordert das
Polizeipräsidium nun völlig unabhängig vom realen Tatgeschehen quasi
schrankenlose Überwachungsmöglichkeiten: „Daher muss die Polizei ohne
Abstriche berechtigt sein, mit allein ihr zustehender Beurteilung über die
aus ihrer Sicht als geboten, geeignet und verhältnismäßig angesehenen
Einsatzmittel zu entscheiden.“ Desweiteren heißt es in der Stellungnahme:
„Alle Versammlungen unter freiem Himmel sind mit einem nie von vornherein
auszuschließenden Risiko verbunden.“
In seinem Grundsatzurteil zur informationellen Selbstbestimmung hatte das
Bundesverfassungsgericht 1983 jedoch eindeutig festgestellt: „Wer damit
rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer
Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken
entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner
entsprechenden Grundrechte verzichten.“ Dazu stellt die Polizei lapidar
fest: Ob „potenzielle Teilnehmer (durch den Einsatz des Kamerawagens) auf
eine Teilnahme an der Versammlung verzichtet haben, ist nicht zu überprüfen
und rechtlich bedeutungslos.“
„Es ist erschreckend, in welchem Ausmaße das Polizeipräsidium die
verbindliche Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts ignorieren
möchte. Die Versammlungsfreiheit ist ein wesentlicher Grundbaustein für
gelebte Demokratie, die nicht zum störenden Risikofaktor herabgewürdigt
werden kann. Wenn junge Menschen, die vielleicht zum ersten Mal
demonstrieren, sofort 90 Minuten lang gefilmt werden, ohne dass es
irgendeinen Anlass gäbe, dann kann dies nur als Einschüchterungsmaßnahme
gedacht sein. Das aber ist klar rechtswidrig. Die Gefahren gehen von den
radioaktiv verstrahlten Uranmülltransporten aus und nicht von den
Atomkraftgegnern,“ so Willi Hesters vom Aktionsbündnis Münsterland gegen
Atomanlagen. „Das Aktionsbündnis unterstützt deshalb die Klage vor dem
Verwaltungsgericht Münster.“
Weitere Infos:
www.sofa-ms.de, www.bi-ahaus.de, www.aku-gronau.de, www.reaktorpleite.de
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